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Verordnungsformular

für das Abrechnen über die Grundversicherung

Eine Verordnung gilt für 6 Beratungen. Insgesamt können 2 Verordnungen pro Diagnose ausgestellt werden (für insgesamt 12 Beratungen). Die Beratung wird über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet. Die Ernährungsberatung fällt nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arztpraxis.